Ratgeber für Unternehmen

Personalvermittlung oder Arbeitnehmerüberlassung?

Zwei Wege zu neuem Personal – mit unterschiedlichen Folgen für Arbeitsvertrag, Kosten und Flexibilität. Hier finden Sie die Unterschiede auf einen Blick und eine Entscheidungshilfe für Ihren Betrieb.

Kurz erklärt

Zwei Modelle, ein Ziel: das richtige Personal

Personalvermittlung

Ein Personaldienstleister sucht passende Kandidaten für Sie. Der Arbeitsvertrag entsteht direkt zwischen Ihrem Unternehmen und dem neuen Mitarbeiter. Sie zahlen in der Regel ein einmaliges Honorar – häufig berechnet als Anteil am Bruttojahresgehalt. Danach sind Sie Arbeitgeber mit allen Pflichten.

Arbeitnehmerüberlassung

Der Mitarbeiter ist beim Personaldienstleister angestellt und arbeitet in Ihrem Betrieb nach Ihren Anweisungen. Sie zahlen einen Stundenverrechnungssatz für die geleisteten Stunden. Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Personalverwaltung bleiben beim Dienstleister.

Vergleich

Die Unterschiede auf einen Blick

PersonalvermittlungArbeitnehmerüberlassung
ArbeitgeberIhr UnternehmenDer Personaldienstleister
ArbeitsvertragDirekt zwischen Ihnen und dem MitarbeiterMit dem Personaldienstleister; mit Ihnen besteht ein Überlassungsvertrag
KostenEinmaliges Vermittlungshonorar, danach alle Lohn- und LohnnebenkostenFester Stundenverrechnungssatz – nur für geleistete Stunden
Krankheit und UrlaubLohnfortzahlung tragen SieTrägt der Personaldienstleister; Sie zahlen geleistete Stunden
VerwaltungLohnabrechnung, Sozialversicherung und Personalakte bei IhnenKomplett beim Personaldienstleister
FlexibilitätGering – es gelten Kündigungsfristen und KündigungsschutzHoch – Umfang und Dauer nach Vereinbarung
EinsatzdauerUnbefristet möglichBeim selben Kunden grundsätzlich bis zu 18 Monate (§ 1 Abs. 1b AÜG)
Typischer EinsatzDauerhaft zu besetzende Stellen, SchlüsselpositionenAuftragsspitzen, Saison, Schichtbetrieb, schneller Bedarf in Produktion und Logistik

Personalvermittlung passt, wenn …

  • Sie eine Stelle dauerhaft besetzen möchten.
  • Der Bedarf über viele Jahre gleich bleibt.
  • Sie Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Personalverwaltung selbst übernehmen möchten.
  • Es um eine Schlüsselposition mit langer Einarbeitung geht.

Arbeitnehmerüberlassung passt, wenn …

  • Ihr Personalbedarf schwankt – etwa durch Auftragsspitzen oder Saison.
  • Sie schnell mehrere Mitarbeiter für Produktion, Lager oder Logistik brauchen.
  • Sie keinen Verwaltungsaufwand und kein Ausfallrisiko bei Krankheit tragen möchten.
  • Die Mitarbeiter eine Unterkunft in der Nähe Ihres Betriebs brauchen.

Gut zu wissen

Erst überlassen, später übernehmen?

Viele Betriebe beginnen mit Arbeitnehmerüberlassung und übernehmen bewährte Mitarbeiter später in ein eigenes Arbeitsverhältnis. Ob und zu welchen Konditionen das möglich ist, regelt der Überlassungsvertrag – fragen Sie Ihren Personaldienstleister schon im Angebot danach.

So verbinden Sie die Flexibilität der Überlassung mit der Option auf eine langfristige Lösung.

Unser Angebot

Goldarbeit stellt Unternehmen in ganz Deutschland Fach- und Hilfskräfte aus Polen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung – angestellt bei der Goldarbeit GmbH in Berlin, mit Unterkunft und allen Formalitäten.

So funktioniert Arbeitnehmerüberlassung
Kosten & Stundensatz
Zeitarbeit aus Polen

Personalbedarf anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihren Bedarf. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot mit festem Stundensatz inklusive Unterkunft.

Hinweis: Dieses Formular richtet sich an Unternehmen. Bewerbungen können wir hierüber nicht bearbeiten.

Häufige Fragen

Bei der Personalvermittlung stellen Sie den Mitarbeiter selbst ein und werden sein Arbeitgeber. Bei der Arbeitnehmerüberlassung bleibt der Mitarbeiter beim Personaldienstleister angestellt und arbeitet für die vereinbarte Zeit in Ihrem Betrieb – Sie zahlen pro geleisteter Stunde.

Das hängt von Dauer und Planbarkeit ab. Bei dauerhaft gleichem Bedarf ist die eigene Einstellung oft wirtschaftlicher. Bei schwankendem oder kurzfristigem Bedarf ist die Arbeitnehmerüberlassung häufig günstiger, weil Sie nur geleistete Stunden zahlen und keine Kosten für Ausfälle, Leerlauf und Verwaltung tragen.

Grundsätzlich ja. Die Konditionen einer Übernahme regelt der Überlassungsvertrag mit dem Personaldienstleister.

Nach dem AÜG grundsätzlich bis zu 18 Monate beim selben Kunden (Überlassungshöchstdauer).

Unser Schwerpunkt ist die Arbeitnehmerüberlassung von Fach- und Hilfskräften aus Polen. Wenn Sie eine Stelle dauerhaft besetzen möchten, sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen offen, welcher Weg zu Ihrem Bedarf passt.

Analyse der Kundenbedürfnisse

 

Vertragsunterzeichnung

Beschäftigung der Zeitarbeiter

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Festlegung der Kooperationsbedingungen

Rekrutierung der Kandidaten

Kundenbetreuung von Projektkoordinator

1

Produktion:

- WIG/MAG Schweißer;
- Montierer;
- Produktionshelfer;
- Maschinenbediener;
- Maschinenführer;

2

Lager & Logistik:

- Lagermitarbeiter;
- Gabelstapler;
- Fahrer;
- LKW Fahrer;

3

Gardenbauindustrie:

- Pflasterer;
- Fachkraft in Landwirtschaft;
- Forstwirt;

4

Pflege:

- Krankenpflege;
- Altenpfleger;
- Pflegehilfskraft;

5

Handwerker:

- Montage-Schlosser;
- Maler;
- Lackierer;
- Schweißer;
- Elektriker;