Ratgeber für Unternehmen
Personalvermittlung oder Arbeitnehmerüberlassung?
Zwei Wege zu neuem Personal – mit unterschiedlichen Folgen für Arbeitsvertrag, Kosten und Flexibilität. Hier finden Sie die Unterschiede auf einen Blick und eine Entscheidungshilfe für Ihren Betrieb.
Kurz erklärt
Zwei Modelle, ein Ziel: das richtige Personal
Personalvermittlung
Ein Personaldienstleister sucht passende Kandidaten für Sie. Der Arbeitsvertrag entsteht direkt zwischen Ihrem Unternehmen und dem neuen Mitarbeiter. Sie zahlen in der Regel ein einmaliges Honorar – häufig berechnet als Anteil am Bruttojahresgehalt. Danach sind Sie Arbeitgeber mit allen Pflichten.
Arbeitnehmerüberlassung
Der Mitarbeiter ist beim Personaldienstleister angestellt und arbeitet in Ihrem Betrieb nach Ihren Anweisungen. Sie zahlen einen Stundenverrechnungssatz für die geleisteten Stunden. Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Personalverwaltung bleiben beim Dienstleister.
Vergleich
Die Unterschiede auf einen Blick
| Personalvermittlung | Arbeitnehmerüberlassung | |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Ihr Unternehmen | Der Personaldienstleister |
| Arbeitsvertrag | Direkt zwischen Ihnen und dem Mitarbeiter | Mit dem Personaldienstleister; mit Ihnen besteht ein Überlassungsvertrag |
| Kosten | Einmaliges Vermittlungshonorar, danach alle Lohn- und Lohnnebenkosten | Fester Stundenverrechnungssatz – nur für geleistete Stunden |
| Krankheit und Urlaub | Lohnfortzahlung tragen Sie | Trägt der Personaldienstleister; Sie zahlen geleistete Stunden |
| Verwaltung | Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Personalakte bei Ihnen | Komplett beim Personaldienstleister |
| Flexibilität | Gering – es gelten Kündigungsfristen und Kündigungsschutz | Hoch – Umfang und Dauer nach Vereinbarung |
| Einsatzdauer | Unbefristet möglich | Beim selben Kunden grundsätzlich bis zu 18 Monate (§ 1 Abs. 1b AÜG) |
| Typischer Einsatz | Dauerhaft zu besetzende Stellen, Schlüsselpositionen | Auftragsspitzen, Saison, Schichtbetrieb, schneller Bedarf in Produktion und Logistik |
Personalvermittlung passt, wenn …
- Sie eine Stelle dauerhaft besetzen möchten.
- Der Bedarf über viele Jahre gleich bleibt.
- Sie Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Personalverwaltung selbst übernehmen möchten.
- Es um eine Schlüsselposition mit langer Einarbeitung geht.
Arbeitnehmerüberlassung passt, wenn …
- Ihr Personalbedarf schwankt – etwa durch Auftragsspitzen oder Saison.
- Sie schnell mehrere Mitarbeiter für Produktion, Lager oder Logistik brauchen.
- Sie keinen Verwaltungsaufwand und kein Ausfallrisiko bei Krankheit tragen möchten.
- Die Mitarbeiter eine Unterkunft in der Nähe Ihres Betriebs brauchen.
Gut zu wissen
Erst überlassen, später übernehmen?
Viele Betriebe beginnen mit Arbeitnehmerüberlassung und übernehmen bewährte Mitarbeiter später in ein eigenes Arbeitsverhältnis. Ob und zu welchen Konditionen das möglich ist, regelt der Überlassungsvertrag – fragen Sie Ihren Personaldienstleister schon im Angebot danach.
So verbinden Sie die Flexibilität der Überlassung mit der Option auf eine langfristige Lösung.
Unser Angebot
Goldarbeit stellt Unternehmen in ganz Deutschland Fach- und Hilfskräfte aus Polen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung – angestellt bei der Goldarbeit GmbH in Berlin, mit Unterkunft und allen Formalitäten.
So funktioniert Arbeitnehmerüberlassung
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Beschreiben Sie kurz Ihren Bedarf. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot mit festem Stundensatz inklusive Unterkunft.
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- Telefon Mo–Fr 8–16 Uhr: +49 30 62931951
- E-Mail: [email protected]
Hinweis: Dieses Formular richtet sich an Unternehmen. Bewerbungen können wir hierüber nicht bearbeiten.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung?
Bei der Personalvermittlung stellen Sie den Mitarbeiter selbst ein und werden sein Arbeitgeber. Bei der Arbeitnehmerüberlassung bleibt der Mitarbeiter beim Personaldienstleister angestellt und arbeitet für die vereinbarte Zeit in Ihrem Betrieb – Sie zahlen pro geleisteter Stunde.
Was ist günstiger?
Das hängt von Dauer und Planbarkeit ab. Bei dauerhaft gleichem Bedarf ist die eigene Einstellung oft wirtschaftlicher. Bei schwankendem oder kurzfristigem Bedarf ist die Arbeitnehmerüberlassung häufig günstiger, weil Sie nur geleistete Stunden zahlen und keine Kosten für Ausfälle, Leerlauf und Verwaltung tragen.
Darf ich einen Leiharbeitnehmer später übernehmen?
Grundsätzlich ja. Die Konditionen einer Übernahme regelt der Überlassungsvertrag mit dem Personaldienstleister.
Wie lange darf ein Leiharbeitnehmer bei uns eingesetzt werden?
Nach dem AÜG grundsätzlich bis zu 18 Monate beim selben Kunden (Überlassungshöchstdauer).
Bietet Goldarbeit auch Personalvermittlung an?
Unser Schwerpunkt ist die Arbeitnehmerüberlassung von Fach- und Hilfskräften aus Polen. Wenn Sie eine Stelle dauerhaft besetzen möchten, sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen offen, welcher Weg zu Ihrem Bedarf passt.




