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Zeitarbeit bezeichnet ein Dreiecksverhältnis, das zwischen zwei Unternehmen (Entleiher und Verleiher) und einem Arbeitnehmer besteht. Dabei ist der Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, für einen festgelegten Zeitraum aber in einem anderen Unternehmen tätig. Somit gilt die Zeitarbeitsfirma als offizieller Arbeitgeber, obwohl die andere Firma als Entleiher den vorübergehenden Arbeitsort zur Verfügung stellt. Häufig werden im Rahmen der Zeitarbeit auch die Synonyme Arbeitnehmerüberlassung, Personalüberlassung, Personalleasing oder Leiharbeit verwendet.
Was ist Zeitarbeit?
Unter Zeitarbeit versteht man ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber (Verleiher beziehungsweise Zeitarbeitsfirma), Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) und dem Unternehmen, das den Arbeitnehmer beschäftigt (Entleiher).
Das Ganze wird auch als Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing bezeichnet.
Unternehmen mit akutem Personalbedarf wenden sich hierbei an eine Zeitarbeitsfirma oder einen Personalvermittler, die der Firma externe Mitarbeiter entleihen. Der Zeitarbeitnehmer arbeitet also nicht bei seinem direkten Arbeitgeber, sondern bei einem anderen Unternehmen, bekommt aber sein Gehalt vom Verleiher, das heißt der Zeitarbeitsfirma. Der Arbeitnehmer schließt einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister ab, durch die Überlassung an ein anderes Unternehmen hat dieser allerdings kein Weisungsrecht. Der Personaldienstleister ist der Arbeitgeber, das heißt er kümmert sich neben dem Gehalt auch um den Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer sowie Urlaubszahlungen und ist an die deutschen Arbeits- und Sozialgesetze gebunden. Für alle Regelungen zwischen dem Verleiher und dem Entleiher gibt es das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Zeitarbeit wird immer beliebter, da Unternehmen dadurch flexibel auf etwaige Ausfälle reagieren können. Für Zeitarbeitnehmer bedeutet die Leiharbeit Sicherheit, da sie auch im Falle des Nichteinsatzes von der Zeitarbeitsfirma bezahlt werden.
Angesichts der Zeitarbeit schreibt die Zeitarbeitsfirma offene Stellen aus, die deren Kunden im Rahmen einer zeitlich begrenzten Zeitarbeit planen zu besetzen. Der Arbeitnehmer bewirbt sich demnach bei der Zeitarbeitsfirma für einen gewissen Job. Im Anschluss findet das erste Vorstellungsgespräch nicht wie bei herkömmlichen Bewerbungsprozessen üblich im Einsatzbetrieb, sondern bei der Zeitarbeitsfirma, die daraufhin der Firma konkrete Bewerber vorschlägt. Bei einer Einstellung übernimmt die Zeitarbeitsfirma alle Pflichten des Arbeitgebers, das heißt sie zahlt das Gehalt und die Sozialversicherung, genehmigt eingereichte Urlaubsanträge und führt Personalgespräche. Neigt sich die Einsatzzeit dem Ende zu, geht die Zeitarbeitsfirma unter Berücksichtigung der Anforderungen des Arbeitnehmers auf die Suche nach einem neuen Einsatzbetrieb. Es kommt aber nicht kontinuierlich zu ständigen Wechseln. Vielmehr sind die Zeitarbeitsfirmen bemüht, langfristige Einsatzzeiten zu vereinbaren. Allerdings verlangt der Gesetzgeber, dass die Überlassungszeit in einem Betrieb nicht länger als 18 Monate andauert, mittlerweile gibt es hier aber auch Ausnahmen.
Wie funktioniert Zeitarbeit?
Zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen oder einem Personaldienstleister und einem Zeitarbeitnehmer wird ein Arbeitsvertrag geschlossen. In diesem Vertrag sind alle wichtigen Details des Beschäftigungsverhältnisses wie Arbeitslohn und Urlaubsanspruch geregelt. Der Zeitarbeitnehmer ist beim Personaldienstleister fest angestellt. Der Personaldienstleister ist für die Zahlung des Gehalts, den Urlaub und die Lohnfortzahlung bei Krankheit zuständig.
Im Rahmen der Zeitarbeit verleiht der Personaldienstleister diesen Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit an ein Unternehmen, das Arbeitskräfte benötigt. Der Arbeitnehmer bleibt während der Zeit der Überlassung beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt, ist jedoch im Kundenunternehmen tätig. Der Personaldienstleister überträgt einen Teil seines Weisungsrechts gegenüber dem Arbeitnehmer an den Entleiher. Zeitarbeiter wechseln nicht den Arbeitgeber, wenn sie in einem anderen Unternehmen arbeiten.
Zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Entleiher wird eine als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag – kurz Überlassungsvertrag – bezeichnete schriftliche Vereinbarung getroffen. In diesem Vertrag werden die Einzelheiten der Überlassung geregelt. Beispielsweise die Dauer der Überlassung, die Arbeitszeiten und wie hoch die Leihgebühr, der sogenannte Verrechnungssatz ist, die der Entleiher für den Zeitarbeiter an den Personaldienstleister monatlich bezahlen muss.
Eine Reihe von Gründen sprechen für die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Zeitarbeitsfirmen:
- Flexibler Personaleinsatz
Aufgrund des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern gelingt es Unternehmen auf drohende Personalengpässe oder auch auf eine schwankende Nachfrage zu reagieren, sodass Produktivitätseinschränkungen vermieden werden können. - Kostenreduktion
Da die Zeitarbeitsfirma die Suche nach qualifizierten Fachkräften übernimmt, sparen Unternehmen Kosten und Zeit, da in einen herkömmlichen Bewerbungsprozess viel Zeit investiert werden müsste, wodurch erhöhte Kosten entstehen würden.
Transparenz
Als weiteres Argument für die Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern aus Unternehmenssicht gilt der Transparenzfaktor, denn es entstehen lediglich Kosten für tatsächlich erbrachte Arbeitsstunden, sodass die Kosten zu jedem Zeitpunkt kalkulierbar sind.
Im Rahmen der Zeitarbeit verleiht der Personaldienstleister diesen Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit an ein Unternehmen, das Arbeitskräfte benötigt. Der Arbeitnehmer bleibt während der Zeit der Überlassung beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt, ist jedoch im Kundenunternehmen tätig. Der Personaldienstleister überträgt einen Teil seines Weisungsrechts gegenüber dem Arbeitnehmer an den Entleiher. Zeitarbeiter wechseln nicht den Arbeitgeber, wenn sie in einem anderen Unternehmen arbeiten.
Zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Entleiher wird eine als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag – kurz Überlassungsvertrag – bezeichnete schriftliche Vereinbarung getroffen. In diesem Vertrag werden die Einzelheiten der Überlassung geregelt. Beispielsweise die Dauer der Überlassung, die Arbeitszeiten und wie hoch die Leihgebühr, der sogenannte Verrechnungssatz ist, die der Entleiher für den Zeitarbeiter an den Personaldienstleister monatlich bezahlen muss.
- Flexibilität und höhere Wettbewerbsfähigkeit.
- Gut kalkulierbare Personalkosten.
- Geringer Rekrutierungsaufwand.
- Zugriff auf großen Bewerber-Pool.
- Transparente Arbeitnehmerleistung.
- Innovation, Impulse und Ideen.
- Entlastung der Stammbelegschaft.
Vorteil 1: Flexibilität
Ein neuer Auftrag und keine verfügbaren Mitarbeiterkapaziäten? Jährliche saisonale Schwankungen im Geschäftsverlauf? Längerfristiger Ausfall von MitarbeiterInnen durch Krankheit oder Schwangerschaft? Bei personellen Engpässen wie diesen kann Zeitarbeit eine Lösung für Unternehmen sein, denn die Verstärkung ist schnell verfügbar – ohne dass langfristige Bindungen eingegangen werden müssen!
Vorteil 2: Kostentransparenz
Bei der Nutzung von Zeitarbeit sind die entstehenden Kosten für die Kundenunternehmen jederzeit planbar/kalkulierbar. Sie zahlen jeweils nur einen fixen Stundenverrechnungssatz oder Tagessatz für die erbrachten Leistungen. Ausfallzeiten trägt das Zeitarbeitsunternehmen zum Beispiel, ebenso wie die Lohnnebenkosten. Die ArbeitnehmerInnen sind genau so lange im Einsatz, wie sie benötigt werden – nur wenige Tage, einige Wochen, mehrere Monate oder gegebenenfalls sogar über Jahre.
Vorteil 3: Wenig Aufwand
Stellenanzeigen schalten, zeitfressende Einstellungsverfahren mit viel Papierkram und langem Vorlauf – das alles entfällt für Unternehmen, die auf Zeitarbeit setzen. Stattdessen können sie bei Bedarf schnell reagieren und sich unbürokratisch zusätzliche MitarbeiterInnen an Bord holen. Dabei übernehmen professionelle DisponentInnen des Zeitarbeitsunternehmens die Aufgabe, eine Vorauswahl geeigneter und verfügbarer KandidatInnen zu treffen. Nur diese stellen sich dann bei den KundInnen vor.
Vorteil 4: Neue Impulse
MitarbeiterInnen von Zeitarbeitsunternehmen verfügen in der Regel über aktuelle fachliche Qualifikationen, sind neue Anforderungen gewohnt und bringen aufgrund der wechselnden Einsätze Erfahrungen aus anderen Firmen mit. Unternehmen, die ergänzend zu ihrer Stammbelegschaft auch „ZeitarbeiterInnen“ einsetzen, können davon profitieren, indem sie Ideen für verbesserte Abläufe übernehmen oder sich in der Zusammenarbeit mit den „KollegInnen auf Zeit“ spezielle Kenntnisse aneignen.
Vorteil 5: Try and Hire
Wer ist fit und passt ins Team? KundInnen von Zeitarbeitsunternehmen haben die Chance, die bei ihnen eingesetzten MitarbeiterInnen in der Praxis gut kennen zu lernen – und können dann in aller Ruhe entscheiden, ob sie die MitarbeiterInnen dauerhaft einstellen möchten. So gibt es keine bösen Überraschungen im Hinblick auf das Know-how oder die sozialen Kompetenzen…
Flexibilität: Auftragsspitzen einfach ausgleichen
Bei Auftragsspitzen oder zeitlich befristeten Projekten kann ein Personalengpass entstehen. Durch den Einsatz von Zeitarbeit können Sie hierauf schnell reagieren, ohne dass Ihr Unternehmen die ggf. aufwendigen internen Prozesse für Personalsuche und Festanstellung durchlaufen muss.
Flexible Lösungen bietet Ihnen die Zeitarbeit auch bei unerwartet hohem Krankheitstand, bei urlaubsbedingtem Personalmangel oder wenn Fachkräfte, wie beispielsweise hochspezialisierte Ingenieure, nur für einen bestimmten Zeitraum benötigt werden. Durch die flexible Arbeitnehmerüberlassung kann hier schnelle Abhilfe geschaffen werden.
Ein weiterer Vorteil für Ihr Unternehmen: Der Zeitarbeitnehmer präsentiert sich im Unternehmen unter Realbedingungen. Überzeugt ein Mitarbeiter und ist eine langfristige Zusammenarbeit wünschenswert, können Sie als Entleiher ihn meist in Festanstellung übernehmen.
Personalkosten: klar kalkulierbar
Die Personalkosten werden durch Zeitarbeit sehr gut kalkulierbar. Oftmals sind sie für das Unternehmen im Vergleich zur Festanstellung auch geringer, da sowohl die Lohnnebenkosten als auch Ausfallkosten durch Krankheit oder Urlaub entfallen. Diese trägt das Zeitarbeitsunternehmen. Kosten beim Unternehmen entstehen also im Wesentlichen nur für die Arbeit, die auch tatsächlich verrichtet wird.
Inspiration: Neue Impulse durch neue Mitarbeiter
Arbeitnehmerüberlassung gibt es im gesamten Personalbereich - sowohl für einfache Tätigkeiten als auch für Fachkräfte und hochspezialisierte Experten. Für alle gilt, dass die Zeitarbeitnehmer oftmals zusätzliche Erfahrungen und neue Ideen aus ihrer Tätigkeit in anderen Betrieben mit einbringen und so neue Impulse setzen können. Gerade Fachkräfte in der Arbeitnehmerüberlassung absolvieren zudem häufig Fort- und Weiterbildungen.
Mitarbeitersuche: Wenig Aufwand und große Auswahl
Aktuell herrscht annähernd Vollbeschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Die Mitarbeitersuche wird für viele Unternehmen damit sehr kosten- und zeitintensiv. Zeitarbeit reduziert dies auf ein Minimum. Denn die Personalsuche und Vorauswahl übernimmt das Zeitarbeitsunternehmen.